Bislang wurden bei der Herstellung von Schaum- löschmitteln bestimmte Fluortenside verwendet, um die Löschwirkung zu erhöhen. Bei den verwendeten Substanzen handelt es sich um Stoffe der PFAS-Gruppe, Schaumfeuerlöscher können vom PFAS-Verbot betroffen sein.
Das PFAS-Verbot wird kommen. Jetzt geht es darum, richtig zu handeln, damit alle von der Umstellung profitieren: der Betrieb und die Umwelt!
Wir vom bvfa klären Sie darüber auf, was das Verbot für wen bedeutet, und welche Maßnehmen nun zu ergreifen sind:
Neues Merkblatt: Schaum in Feuerlöschern und PFAS
10 gute Gründe, warum Sie jetzt handeln sollten: www.10-gegen-pfas.de