Verantwortlich für den Brandschutz in Logistikzentren und Lagern ist der Betreiber. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien geben den Rahmen vor und bieten Hilfestellung, aber nicht alles ist einheitlich für alle Anforderungen geregelt.
Vorschriften und Richtlinien (Auszug)
Die novellierte Industriebaurichtlinie von 2014 sowie die Richtlinien von CEA, VdS, FM Global oder NFPA definieren unter anderem die brandschutztechnische Ausstattung von Lagern bzw. die risikogerechte Auslegung einer Löschanlage hinsichtlich Klassifizierung oder Brandgefahrenklassen. Die Industriebaurichtlinie ist allerdings nur für Industriebauten bis maximal neun Meter Lagerhöhe anwendbar, höhere Lagermengen sind im Einzelfall abzustimmen. Eine Nivellierung der Richtlinie, die dann für alle Industriebauten gleich welcher Größe anwendbar ist, wäre sinnvoll. Denn für ein Hochregallager mit 50 Metern Höhe gelten derzeit andere Empfehlungen, wie beispielsweise die VDI-Richtlinie 3564.
In der der BrandschutzKompakt Nr. 55 erläutert Frank Drolsbach, Operations Engineering Manager von FM Global in Deutschland, die Hintergründe und Vorteile von Sprinklerschutz in Lagerhäusern. Ein Ausschnitt:
„Schadenstatistiken zeigen, dass in gesprinklerten Betrieben das Schadenausmaß vier- bis fünfmal geringer ausfällt als in Betrieben ohne Sprinklerschutz. Die FM-Global-Statistik zeigt, dass in 75 Prozent der Fälle neun auslösende Sprinklerköpfe ausreichen, um einen Brand erfolgreich zu löschen. Hinzu kommt, dass FM Global kürzlich eine neue technische Richtlinie für Regalsprinkler veröffentlicht hat. Diese Richtlinie (Datenblatt 8-9: „Storage of Class 1, 2, 3, 4, and Plastic Commodities“) ermöglicht effektiveren und umweltfreundlicheren Schutz bei gleichzeitig reduzierter Verwendung der üblichen Sprinkler- und Wassersysteme.“
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