Bilanz 18. November 2024
Der bvfa führt seit 2013 eine Statistik über Krankenhausbrände in Deutschland. Die Erhebung wird laufend aktualisiert, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben der Brandursache und Angaben über die Opfer sind hier auch der geschätzte Sachschaden sowie die Klinik bzw. das Krankenhaus benannt.
Die Statistik zeigt eindringlich, wo sich die Brandfälle häufen, und welche Ursachen am häufigsten für die tragischen Ereignisse verantwortlich sind. Es wird deutlich, wie gerade in Institutionen für besonders hilfsbedürftige Menschen weitaus umfangreichere Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, als bisher zum Einsatz kommen.
Musterbauverordnung
für übergeordnetes Brandschutzziel: Anordnung baulicher Anlagen zur Vorbeugung einer Brandentstehung und Brandausbreitung , Möglichkeit zur Rettung von Menschen und Löscharbeiten
Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) aus dem Jahr 1976
für die Berücksichtigung o.g. Ziele bei Neubauten
VdS 2226: 2008-01 (04)
Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen – Richtlinien für den Brandschutz
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 – seit 1. Januar 2013
für die Lagerung von chemischen Flüssigkeiten, wie z. B. Medikamenten, Desinfektionsmitteln etc.
Sondervorschriften der Länder
Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland
Arbeitspapiere der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF)
Die einzelnen Arbeitskreise und Fachausschüsse der AGBF stellen ihre Empfehlungen, Grundsatz - und Arbeitspapiere über ihre Webseite www.agbf.de zum Download zur Verfügung.
Neue Betreuungsrichtlinie
Die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen ist als Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17.03.2011 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in der Ausgabe 2011 Nr.11 vom 11.5.2011 veröffentlicht worden (MBl.NRW.2011 S.125)
Die gesetzlichen Mindestanforderungen bei einem Krankenhausneubau haben zurzeit keinen einheitlichen Stand. Während es Bundesländer mit modernen Anforderungen gibt, sind die Vorgaben in anderen Bundesländern viele Jahre alt.
Verantwortlich für den Brandschutz in Krankenhäusern ist der Betreiber. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien geben den Rahmen vor und bieten Hilfestellung, aber nicht alles ist einheitlich für alle Anforderungen geregelt.
BrandschutzKompakt Nr. 61
BrandschutzKompakt Nr. 52
BrandschutzKompakt Schwerpunkt: Brandschutz in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen
BrandschutzKompakt Nr. 34