Mehrere unterschiedliche Verordnungen schreiben den Hoteliers verschiedene Brandschutzmaßnahmen vor, siehe auch Vorschriften & Richtlinien.
Gebäude sind grundsätzlich so zu errichten, dass bei Neubau oder Umbaumaßnahmen einer Brandentstehung sowie Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem müssen wirksame Löscharbeiten sowie eine Evakuierung möglich und Rettungswege im Gebäude vorhanden sein.
Des Weiteren sollten Gasthäuser und Hotels besonderes Augenmerk auf folgende Brandschutzmaßnahmen legen:
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Brandschutzlösungen
Objekte mit zeitgemäßem Brandschutz
Im Bereich technischer Brandschutz sind derzeit lediglich Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierungseinrichtungen für alle Beherbergungsstätten Pflicht.
Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern sind erst ab 60 Gästebetten vorgeschrieben.
Automatische Löschanlagen wie Sprinkler sind in Deutschland für Hotels nur in bestimmten Fällen (vgl. z.B. Hochhausverordnung) oder aufgrund einer Auflage der Brandschutzbehörden.
Der Hotelverband Deutschland IHA empfiehlt die „MBS-Brandschutzmethodik“, die drei Bereiche umfasst:
Ein umfassendes Brandschutzkonzept muss jeweils auf die individuelle Gegebenheit des einzelnen Hotels abgestimmt werden. Das Ziel ist neben der Sicherheit der Menschen die Sicherung der Unternehmensexistenz und des Sachvermögens. Dies kann durch eine Kombination aus technischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzvorkehrungen erreicht werden.
Ein individuell ausgearbeitetes Brandschutzkonzept und perfekt angepasste Brandschutzlösungen können Gefahren minimieren und in den meisten Fällen wirklich große Schäden verhindern.