Die Landesbauordungen und die Sonderbauverordnungen der Länder stellen zur Sicherstellung des Brandschutzes Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und legen Größe, Lage und Schutz der Brandabschnitte fest.
Die hierfür eingesetzten Brandschutzprodukte müssen geprüft und zertifiziert sein. Ohne die Zertifizierung bzw. Zulassung dürfen die Produkte nicht eingebaut oder für Bauwerke verwendet bzw. eingesetzt werden.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist im Auftrag der Bundesländer für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten auf Grund der Bauordnungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden zum Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten erteilt, wenn für diese noch keine europäischen harmonisierten Spezifikationen vorliegen und sie ferner auch nicht durch deutsche Normen oder Vorschriften geregelt sind (nicht geregelte Produkte und Bauarten). Die vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen gelten in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Die europäische technische Zulassung ist neben der harmonisierten europäischen Norm der zweite Weg, die Brauchbarkeit eines Bauproduktes für den Verwendungszweck nachzuwiesen. Das Deutsche Institut für Bautechnik ist derzeit die einzige deutsche Stelle für die Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (ETA). Die europäischen technischen Zulassungen gelten gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Des Weiteren erarbeitet das Institut im Rahmen der EOTA auch Leitlinien (Guidelines) für ETAs und beteiligt sich an Stellungnahmen zu Zulassungen ohne Leitlinien nach Art. 9(2) der Bauproduktenrichtlinie (BPR).
Grundlage der Zulassung ist die Prüfung bei einer anerkannten Prüfstelle. Sehr häufig erfolgt die Prüfung auf Basis der DIN 4102. Diese Norm befasst sich mit dem Brandverhalten von Baustoffen.
Folgende Normteile sind u.a. maßgeblich: