In sozialen Einrichtungen sind nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz jedes Jahr bei 50 Bränden durchschnittlich 20 Todesopfer und 150 Verletzte in Deutschland zu beklagen. Und dies obwohl Wohn- und Pflegeheime in der Regel über vorschriftsmäßigen Brandschutz verfügten, das Personal ausreichend geschult war und die Feuerwehr rechtzeitig eintraf.
Auch die bvfa-Erhebungen, welche seit 2012 geführt werden, unterstreichen jährlich diese Zahlen. Allein im laufenden Jahr sind bis einschließlich 23. April in sozialen Einrichtungen bereits 40 Brände mit 53 Verletzten und 5 Toten registriert worden. Die häufigsten Brandursachen sind technische Defekte an elektrischen Geräten sowie menschliches Fehlverhalten. Die Frage, die in diesem Zusammenhang immer lauter wird, ist: Wie können Risiken bei Bränden für die Bewohner verringert werden?
Die Zahl an Bränden in den stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege bewegt sich in den letzten Jahren auf kontinuierlich hohem Niveau. Tendenz steigend. Mit Blick auf das vorherige Jahr 2018, spricht die bvfa-Erhebung von 137 Bränden in sozialen Einrichtungen, die 257 Verletzte und 15 Tote gefordert haben. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg im Vergleich zu 2017. Für 2017 wurden vom bvfa an die 98 Brände mit 158 Verletzten und acht Todesfällen verzeichnet. Einen Überblick zu Bränden in sozialen Einrichtungen finden Sie in der vom bvfa erstellten Übersicht, welche den Zeitraum von 2012 bis einschließlich 2019 erfasst. Neben der Brandursache und Angaben über die Opfer sind hier auch der geschätzte Sachschaden und die Art der Pflegeeinrichtung aufgeführt. Die Auflistung wird regelmäßig vom bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie steht unter dem folgenden Link: https://www.bvfa.de/152/themen/branchen-im-brennpunkt/soziale-einrichtungen/braende-in-sozialen-einrichtungen/ kostenfrei zum Download bereit.
Die Statistik zeigt eindringlich, dass es noch immer viel zu oft in sozialen Einrichtungen in Deutschland brennt. Daher fordert der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. mehr Brandschutz für Alten- und Pflegeheime, denn zu selten setzen die Einrichtungen bisher auf Sprinkleranlagen, die im Ernstfall nachweislich Leben retten. Genau an dieser Thematik knüpft das aktuelle bvfa-Positionspapier „Sprinkleranlagen in Wohn- und Pflegeheimen“ an.
Dabei wird zum einen auf das Thema Schutz durch Sprinkleranlagen und deren Vorteile eingegangen. Sprinkleranlagen erkennen Brände automatisch und löschen im besten Fall das Feuer bereits im Anfangsstadium bzw. minimieren die Rauchentwicklung. Damit verschaffen sie wichtige Zeit für die Bewohner und Pflegekräfte, um sich und andere zu retten. Darüber hinaus informiert das Positionspapier konkret über Sprinkleranlagen, die speziell für Wohn- und Pflegebereiche ausgerichtet sind sowie das seit 2013 bestehende Regelwerk. Dieses beschreibt Anforderungen und gibt Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von Sprinkleranlagen unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften in Wohnbereichen. Auch auf die Kosten und Wirtschaftlichkeit beim Einsatz von Sprinkleranlagen wird eingegangen. Warum es so wichtig ist bereits jetzt zu handeln, belegen nicht nur die oben genannten Zahlen der vergangenen Brände. Mit Blick in die Zukunft wissen wir, dass für 2030 das Statistische Bundesamt knapp 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen erwartet. Das sind beinahe 50 Prozent mehr als heute. Ein Drittel davon wird gemäß Statistik in Pflegeheimen betreut. Aus dieser Perspektive ist das sich intensive Auseinandersetzen mit dem Thema Brandschutz und dem Einsatz von Sprinkleranlagen in sozialen Einrichtungen eine wichtige und lohnende Investition in eine sicherer Zukunft.
Das vollständige Positionspapier zum Thema „Sprinkleranlagen in Wohn- und Pflegeheimen“ sowie viele weitere Fachinformationen des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. finden Sie auf der bvfa-Webseite zum kostenlosen Download unter https://www.bvfa.de/181/presse-medien/publikationen/merkblaetter-positionspapiere-informationen/
Grafik und Download:
Würzburg, den 08.05.2019