Bei der Errichtung einer Feuerlöschanlage durch den Arbeitgeber oder Betreiber beginnt seine Verantwortung nicht etwa erst beim Betreiben. Bereits in der Phase der Planung der Feuerlöschanlage ist der Betreiber in der Pflicht. Rechtlich wird dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, welche dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln dient. Seit dem 8. Mai 2019 gilt eine neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und enthält wesentliche Änderungen seit der Novellierung in 2015. Aus diesem Grund veröffentlicht der bvfa ein aktualisiertes Positionspapier mit dem Titel "Errichten und Betreiben von Feuerlöschanlagen“ und geht darin auf die neuste Rechtsgrundlage ein.
Für Unternehmen und Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Seit dem Inkrafttreten der BetrSichV in 2015 tragen Unternehmer mehr Verantwortung für die Sicherheit ihrer Anlagen und Arbeitsmittel. Weitere wesentliche Änderungen erfolgten in 2019 In diesem Zusammenhang hat der bvfa das vorherige Positionspapier zu „Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“ überarbeitet und ein neues Positionspapier zum „Errichten und Betreiben von Feuerlöschanlagen“ veröffentlicht.
Das neue Positionspapier gibt dem Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber einen Überblick über die mit dem Betreiben von Feuerlöschanlagen verbundenen Pflichten und beinhaltet Verweise auf die geltenden Rechtsvorschriften und technischen Regeln. So ist es beispielsweise ratsam, bereits für die die Planung und Errichtung von nur (zertifizierte) Fachfirmen hinzuzuziehen und diesen einen Auftrag zu erteilen. Auf diese Thematik wird im Positionspapier unter dem Punkt „Planung und Errichtung von Feuerlöschanlagen“ eingegangen. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme müssen zudem einige Nachweise erbracht werden, die sich aus der Gewährleistung der Funktion und der Löschfähigkeit sowie Gewährleistung der Betriebssicherheit ergeben. Auch sind besondere Prüfungen nötig, gemäß der Forderungen aus dem Baurecht aber auch den Forderungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Zusätzlich gibt das Positionspapier Informationen zur Unterweisung der Beschäftigten und Information anderer Personen, Betreiberkontrolle sowie wichtigen Hinweisen zu wiederkehrenden Prüfungen. Abgerundet wird das Positionspapier inhaltlich durch die Beleuchtung der Thematik der Außerbetriebnahme und Entsorgung von Feuerlöschanlagen. Damit bietet das Positionspapier dem Leser einen guten Überblick über alle relevanten Grundlagen seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung.
Das Positionspapier „Errichten und Betreiben von Feuerlöschanlagen“ können Sie unter dem folgenden Link kostenfrei downloaden: https://www.bvfa.de/181/presse-medien/publikationen/merkblaetter-positionspapiere-informationen/
Download:
Würzburg, den 26.09.2019