Das neue bvfa Merkblatt erläutert das Zusammenspiel des baulichen Brandschutzes mit stationären Feuerlösch- und Brandschutzanlagen. Bei der Errichtung von stationären Löschanlagen gibt es nämlich an einigen Stellen Berührungspunkte zum baulichen Brandschutz. Werden die installierten Leitungen durch Massivbauteile (Wände/ Decken) mit Anforderungen an den Feuerwiderstand geführt, darf es im Brandfall zu keiner Brandweiterleitung kommen. In dem Merkblatt wird dargestellt, welche Grundanforderungen im baulichen Brandschutz zu beachten sind und welche Erleichterungen nach der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) möglich sind.
Mit Baulichem Brandschutz sind vorrangig technische Einrichtungen und Brandschutzkonstruktionen angesprochen, mit denen die bestimmungsgemäße Funktion von brandschutztechnisch klassifizierten Gebäudeteilen, von technischen Installationseinrichtungen der Haustechnik und von Flucht - und Rettungswegen unter Brandbedingungen sichergestellt wird. Als wesentliche Bauprodukte zur Gewährleistung der Brandsicherheit in Gebäuden unterliegt ein Großteil dieser Produkte der bauaufsichtlichen Zulassungspflicht des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin (DIBt).
Das neue bvfa-Merkblatt gibt einen umfassenden Überblick über die Thematik des baulichen Brandschutzes. Angefangen bei den Grundlagen, die in den Paragraphen der Musterbauordnung (MBO) festgelegt sind. Des Weiteren liefert das Merkblatt Informationen über das Zusammenspiel des baulichen Brandschutzes mit selbsttätigen Feuerlösch- und Brandschutzanlagen z.B. Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Wassernebel-Löschanlagen, Gaslöschanlagen und sonstige Löschanlagen sowie mit den nicht selbsttägigen Löschanlagen zu denen beispielsweise Löschwasseranlagen trocken, Wandhydranten-Anlagen als auch halbstationäre Löschanlagen gehören. Zentral ist die Betrachtung der Rohrdurchführungen durch brandschutztechnisch relevante Bauteile des Gebäudes. Ergänzt wird das mit detaillierten Grafiken zu Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände (F30), Abstandsregeln bei ungedämmten Leitungen sowie Abstandsregeln bei gedämmten Leitungen, um den Zugang zu den fachlichen Informationen zu erleichtern. Zudem eignen sich die Grafiken dazu, ausgedruckt und lamentiert oder als gedankliche Stütze bei Bedarf genutzt zu werden. Den Abschluss machen die Punkte Halterungen sowie Elektrische Kabel. Das bvfa-Merkblatt „Baulicher Brandschutz für Errichter von stationären Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“ können Sie unter dem folgenden Link kostenfrei downloaden: https://www.bvfa.de/181/presse-medien/publikationen/merkblaetter-positionspapiere-informationen/