Brennt ein Lithium-Ionen-Akku, kann sich das Feuer explosionsartig mit hohem Gefährdungspotential ausbreiten. Der dabei entstehende Rauch birgt erhebliche Gesundheitsgefahren. Nur erfahrene Brandschutzhelfer mit angepasster Schutzausrüstung sollten deshalb Löschmaßnahmen ergreifen. Geeignet für den Einsatz sind Feuerlöschgeräte mit hohem Kühleffekt. Die für die Brandbekämpfung erforderlichen Schutzmaßnahmen sind vom Unternehmen festzulegen. Das neue bvfa-Merkblatt entstand in Zusammenarbeit mit der DGUV-Fachbereich Feuerwehren – Hilfeleistungen Brandschutz.
Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Arbeitsmitteln wie Akkuschraubern, Notebooks u.a., sollten unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten nur von ausgebildeten Brandschutzhelfern bekämpft werden. Brände mehrerer bzw. größerer Akkus sollten nur durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden.
Das Merkblatt geht auf folgende Brennpunkte ein und gibt dazu Sicherheitshinweise:
Die Vorgaben der jeweiligen Lithium-Ionen-Akku-Hersteller und deren technische Produktdatenblätter bzw. Sicherheitsdatenblätter sind zu berücksichtigen. Allerdings sind die dort enthaltenen Aussagen zur Schutzausrüstung sowie Löschmitteln häufig pauschal oder nicht eindeutig genug. Das Merkblatt füllt diese Lücke und bietet einen guten Überblick und Hilfestellung beim Umgang mit brennenden Lithium-Ionen-Akkus.
Unter dem folgenden Link können Sie das Merkblatt direkt herunterladen und sofort nutzen: https://www.bvfa.de/181/presse-medien/publikationen/merkblaetter-positionspapiere-informationen/
Download:
Würzburg, den 23.07.2020