Die Branddetektion ist ein wesentlicher Bestandteil einer jeden Löschanlage. Ohne eine dem Brandrisiko bzw. den Brandkenngrößen angepasste Branderkennung, ist ein Löscherfolg generell in Frage zu stellen. Darüber hinaus muss die Branddetektion in der Entstehungsphase eines Brandes erfolgen, um den Löscherfolg der Löschanlage zu gewährleisten.
Die Brandentstehungskurve bei einem Schwelbrand
Die Hauptaufgabe einer automatischen Brandmeldeanlage besteht darin, einen Brand im Frühstadium zu erkennen, zu alarmieren und die vorprogrammierten Steuerfunktionen zu aktivieren. Die Peripherie umfasst alle Feldelemente, die vor Ort den Zustand erfassen. Dieser wird in Form von Gefahrenstufen an die Zentrale übermittelt:
Auswerten, Steuern und Bedienen der Brandmeldeanlage erfolgen in der Brandmelderzentrale (BMZ). Sie wertet die Gefahrenmeldungen der Peripherieelemente aus und aktiviert die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr, die Evakuierung und die Brandfallsteuerung.
Optische und akustische Alarmierungsgeräte informieren die anwesenden Personen, die Gebäudeverantwortlichen und die Feuerwehr / Interventionskräfte, wobei diese nur über die Übertragungseinrichtung alarmiert werden. Steuerungen aktivieren Rauchabsaugsysteme und stationäre Löschanlagen. Optische Fluchtweglenkung und Sprachalarmierung leiten die Personen im Gebäude sicher hinaus.
Die Brandmeldeanlage muss entsprechend der Normen und Richtlinien – DIN VDE 0833; DIN 14675; VdS 2095 – geplant und ausgeführt werden. Darüber hinaus müssen die lokalen technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr (TAB) berücksichtigt werden.
Die zur Branddetektion eingesetzten Feldgeräte werden in nichtautomatische und automatische Brandmelder unterteilt. Zu den nichtautomatischen Brandmeldern gehören Handfeuermelder und zu den nichtautomatischen Auslöseelementen gehören Handauslöseeinrichtungen. Handfeuermelder dienen ausschließlich zur Aktivierung der Alarmierungseinrichtungen. Handauslöseeinrichtungen bewirken die Ansteuerung der Löschanlage und die Aktivierung der Alarmierungseinrichtungen.
Die Auswahl automatischer Brandmelder erfolgt aufgrund der bei einem Brandereignis entstehenden Brandkenngrößen wie Rauch, Wärme und Strahlung.
Handauslöseeinrichtung |
Handfeuermelder |
Punktförmige Rauchmelder: Da bei den meisten Bränden Rauch eine der ersten Brandkenngrößen ist, sind punktförmige Rauchmelder die weitverbreitetste Art Brände zu erkennen:
Funktionsprinzip des Streulichtmelders (Vorwärts- bzw. Rückwärtsstreuer)
Der Ansaugrauchmelder: Ansaugrauchmelder sind auch unter den Namen Rauchansaugsystem (RAS) und Aspirating Smoke Detection (ASD) bekannt. Sie sind aktive Meldesysteme, die den Rauch der sie umgebenden Atmosphäre selbsttätig aufnehmen. Beim Ansaugrauchmelder werden Luftproben des überwachten Bereichs mit einer leistungsfähigen Ansaugvorrichtung über ein Rohrnetz der Detektionskammer zugeführt. Je nach geforderter Empfindlichkeit werden unterschiedliche Detektionsprinzipien - wie Lichttrübung, Lichtreflektion, Teilchenzählung, etc. - angewendet.
Funktionsprinzip des Ansaugrauchmelders
Punktförmige Wärmemelder: Diese Wärmemelder enthalten ein temperaturabhängiges Element. Sie eignen sich nur zur Erkennung offener Brände:
Flammenmelder: Flammenmelder setzen die von Flammen emittierte elektromagnetische Strahlung in ein elektrisches Signal um. Unterschieden wird zwischen UV Flammenmeldern, welche die vom Brand ausgehende Strahlung im kurzwelligen ultravioletten Bereich detektieren, und IR Flammenmelder, welche den Infrarotbereich zur Detektion nutzen.
Mehrfachsensor-Brandmelder: In der Regel werden heute zur Branddetektion Mehrfachsensor-Brandmelder (Mehrkriterienmelder) eingesetzt, welche verschiedene Brandphänomene erkennen können. Durch die intelligente Auswertung und Verknüpfung der Messwerte lassen sich Brände schneller erkennen und Täuschungsalarme vermeiden.
Um Fehlauslösungen von Löschanlagen zu vermeiden, erfolgt die Branddetektion in Löschbereichen in der sogenannten Zweimeldungsabhängigkeit Typ B. Der Löschbefehl erfolgt erst, wenn zwei voneinander unabhängige Brandmelder den Alarmzustand erreicht haben. Dabei können die Melder einer gleichen oder mehreren unterschiedlichen Meldergrupppen zugeordnet sein. Zu beachten ist, dass sich die zulässigen Überwachungsflächen der Brandmelder im Löschbereich um 50% reduzieren. Bei speziellen Brandrisiken – EDV-Bereiche – reduziert sich darüber hinaus die Überwachungsfläche für punktförmige Rauchmelder weiter; siehe hierzu VdS 2095 Anhang E / DIN VDE 0833.
(Quelle: Siemens, Fachbuch „Brandschutz-Wegweiser“)
Mehrfachsensor-Brandmelder mit CO-Sensor (optisch/thermisch/Gas)