Automatische elektrische Steuer- und Verzögerungseinrichtungen (EST) dienen zur Ansteuerung und Überwachung von stationären Feuerlöschanlagen jedweder Art. Dies können sein:
Die EST muss den Anforderungen der Normen und Richtlinien EN 12094-1, VdS 2496 und EN 54-4 entsprechen. In der EN 12094-1 werden sämtliche verbindliche und optionale Anforderungen an die EST beschrieben. In der VdS 2496 finden Sie sämtliche Beschreibungen der Schnittstellenanschlüsse und Anschlusspunkte der Standardschnittstellen Löschen (SST). Die EN 54-4 beschreibt die Anforderungen an die Energieversorgungseinrichtung der elektrischen Steuer- und Verzögerungseinrichtung.
Eine Standardschnittstelle Löschen (SST) muss eingeplant und eingebaut werden, wenn das Brandmeldesystem mit dem Feuerlöschsystem keine gemeinsame Systemanerkennung besitzt.
Jede Brandmelderzentrale die für die Ansteuerung einer Löschanlage zugelassen ist, muss die Möglichkeit besitzen, über eine SST mit einer elektrischen Steuer- und Verzögerungseinrichtung zu kommunizieren. Um hier eine herstellerunabhängige Schnittstelle zu schaffen, wurden „Standardwerte“ festgelegt. Hierbei handelt es sich um definierte Widerstandswerte (3,3 k Ohm und 680 Ohm), die in der VdS 2496 beschrieben sind. Weiterhin wurde auch eine Mindestanforderung an die SST in dieser Richtlinie beschrieben.
Es müssen mindestens:
übertragen werden. Werden weitere Übertragungspunkte benötigt (Voralarm, einzelne Störmeldungen etc.) sind diese, auch mit der Klemmenbezeichnung, in der VdS 2496 beschrieben.
Die SST ist vom Errichter des Löschteils zwischen der Brandmelderzentrale und der Elektrischen Steuer- und Verzögerungseinrichtung in unmittelbarer Nähe zur EST zu installieren. Das Verteilergehäuse ist von außen gut sichtbar zu kennzeichnen und die Anschlüsse sind vorzugsweise mit Trennklemmen zu versehen.
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Quelle Grafik: www.vds.de
Stationäre Feuerlöschanlagen können über unterschiedliche Auslösearten angesteuert werden. Es wird zwischen einer mechanischen (Schmelzlot, Thermotrennglied), einer pneumatischen/hydraulischen (Glasfass) und einer elektrischen (automatische, nicht automatische Melder) Ansteuerung unterschieden. Die Anforderungen an die Ansteuereinrichtungen sind in den jeweiligen VdS Richtlinien aufgeführt und festgelegt.
Eine Feuerlöschanlage dient im Allgemeinen dem Sachwertschutz, also dem Schutz von Gebäuden und / oder Inventar. Natürlich darf bei diesen Anlagen auch der Personenschutz nicht unberücksichtigt bleiben. Um für eine rechtzeitige Evakuierung vor der Löschansteuerung zu sorgen, wird durch akustische oder optische Signalgeber alarmiert. Bei der Ansteuerung von Gaslöschanlagen wird eine sogenannte Vorwarnzeit der Löschauslösung hervor gestellt. Das heißt, die Löschanlage darf erst nach einer einstellbaren Vorwarnzeit, die abhängig von der Größe des Löschbereichs ist, ausgelöst werden. Somit haben Personen, die sich im Löschbereich aufhalten, die Möglichkeit, den Raum ohne Hast zu verlassen.
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Bei Feuerlöschanlagen unterscheidet man zwischen Wasserlöschanlagen und Gaslöschanlagen. Der Einsatz der verschiedenen Löschsysteme ist abhängig von dem zu schützenden Risiko und den Gegebenheiten vor Ort.
Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) werden zumeist rein mechanisch über ein Schmelzlot oder hydraulisch/pneumatisch über ein Glasfass ausgelöst und elektrisch überwacht. Über die Alarmmeldung des Alarmdruckschalters gelangt die Information der Auslösung der Feuerlöschanlage an die Brandmeldeanlage und wird von dort aus an die Feuerwehr weitergeleitet.
Eine weitere Variante der Wasserlöschanlagen ist die vorgesteuerte Sprinkleranlage. Hier wird auf zwei unterschiedliche Alarmkriterien (Wärme und Rauch) überwacht. Nur wenn beide Kriterien erfüllt sind (das heißt, das Ereignis erzeugte genug Rauch und Wärme, so dass der automatische Melder und auch das Glasfass am Sprinkler ansprechen), löst die Löschanlage aus.
Gaslöschanlagen werden in der Regel mit Hilfe einer elektrischen Ansteuereinrichtung ausgelöst. Die Detektion erfolgt über automatische und nichtautomatische Melder. Hier unterscheidet man zwischen Anlagen mit Personengefährdung und ohne Personengefährdung. Je nach verwendetem Löschmittel muss die Alarmierung angepasst und weitere Personenschutzmaßnahmen (z. B. Stopptaster) eingeplant werden.
Werden bei einer Feuerlöschanlage sauerstoffverdrängende Löschmittel eingesetzt, müssen zusätzliche Personenschutzmaßnahmen eingeplant werden. Gaslöschanlagen sind je nach Art des Löschmittels in unterschiedliche Gefährdungsklassen unterteilt. Anhand dieser Gefährdungsklassen ergibt sich die notwendige Alarmierungsart, um Personen, die sich im Löschbereich aufhalten, rechtzeitig zu warnen. Genauere Informationen zu den unterschiedlichen Klassen sind in der VdS 3518 festgelegt.
Ist in Löschbereichen, in denen sich Personen aufhalten könnten, damit zu rechnen, dass eine lebensgefährliche Sauerstoff- oder Löschgaskonzentration (Sauerstoffgehalt unter 10 Vol.-% Sauerstoff) eintreten kann, werden zusätzliche Personenschutzmaßnahmen (Stopptaster) erforderlich. Für den Einbau des Stopptasters sind in der VdS 3518 weitere Details aufgelistet. Der Einsatz eines Stopptasters ist nur sinnvoll, wenn die Information über das Betätigen des Stopptasters an einer immer besetzten Stelle aufläuft, die unmittelbar Hilfe leisten kann.