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Mit diesem bvfa Merkblatt werden die aus Bauteilfugen in brandschutztechnisch klassifizierten Bauteilen entstehenden Risiken, die an solche Fugen gestellten Anforderungen sowie technische Lösungen beschrieben. Bauteile im Sinne dieses Merkblatts sind sowohl Wände und Decken in Massiv- und Leichtbauweise als auch Stützen und Träger aus mineralischen Baustoffen und Stahl.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, welche die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Grund hierfür ist die Persistenz dieser „Ewigkeitschemikalien“, die sich in der Umwelt anreichern und die teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend sind. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Dieses Merkblatt enthält Informationen zur Absicherung von Trinkwasserinstallationen gegenüber Löschwasseranlagen gemäß DIN 14462.
Seit Juli 2023 gibt es die neue DIN 14462:2023-07 Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen “trocken“. Sie ersetzt die vorige Fassung DIN 14462:2012 ohne Übergangszeit. Die Normüberarbeitung diente der Aktualisierung von Normverweisen, der Integration der bisherigen Beiblätter sowie der Konkretisierung von Normanforderungen, die aus Sicht der Normanwender bisher nicht weitreichend ausreichend waren. Außerdem wurden Planungs- und Installationsanforderungen aus einzelnen Produktnormen in die DIN 14462 überführt, wie zum Beispiel Be- und
Entlüftungsventilen nach DIN 14463 3.
Kohlendioxid ist ein farbloses, geruchloses, trockenes Inertgas, das in der Atmosphäre in einer Konzentrationvon 0,04 % (Volumenprozent) vorkommt. Kohlenstoffdioxid, umgangssprachlich als Kohlendioxid (chemische Summenformel: CO2) bezeichnet, ist nicht nur das älteste, sondern auch ein bewährtes gasförmiges Feuerlöschmittel. Es wird seit über 100 Jahren im Brandschutz erfolgreich eingesetztund ist sowohl kostengünstig als auch weltweit erhältlich. Aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften eignet sich CO2 für die Raumschutzanwendung und für den offenen Objektschutz. Bei Anwesenheitvon Personen im geschützten Bereich, müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.
Jahrhundertelang hat sich Holz als Baustoff bewährt. Lange Zeit fristete der Holzbau trotzdem in der modernen
Bautechnik ein Nischen-Dasein. Mit zunehmendem ökologischem Bewusstsein aber wird Holz in jüngster Zeit als wertvoller, ressourcenschonender, nachhaltiger Baustoff wiederentdeckt, wobei er zudem einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten kann. Mit dieser Schrift sollen Wege und Lösungen aufgezeigt werden, um diese Sicherheit für den mehrgeschossigen Holzbau im Bereich von Installationen und Durchführungen von Elektrokabeln und Rohren zu erzielen.
Für Überwachung und Bedienung, präventive Wartungskonzepte oder auch Kompensation von Personalmangel werden klassische Brandmelde- und Löschanlagen zunehmend mit Technologien ausgestattet, die es erlauben detaillierte Informationen zum Zustand der Anlagen und deren Veränderungstrends zu gewinnen. Dienstleistungen mit Fernzugriffen erlangen dabei größere Bedeutung und stellen neue Herausforderungen an die handelnden Personen bzw. auch Organisationen dar. Dieses Grundsatzpapier fasst den aktuellen Stand der Technik und der Richtlinienarbeit zusammen, um den handelnden Personen und deren Organisation einen möglichst rechtssicheren Betrieb zu ermöglichen.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, die die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Gaslöschanlagen fallen in der Regel in die höhere Kategorie nach Druckgeräterichtlinie, sodass eine Konformitätsbewertung notwendig wird. Entsprechend der in diesem Papier definierten Anforderungen bestätigt der Löschanlagenerrichter die Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtline mittels Konformitätserklärung und bringt das CE-Zeichen an der Anlage an.
Aerosol-Löschanlagen sind einfach zu installieren und stellen für einige Anwendungen eine mögliche Brandschutzlösung dar. Für viele Bereiche sind sie jedoch ungeeignet, vor allem wegen möglicher Personengefährdungen und der aufwändigen Reinigung des Löschbereiches nach einer Flutung. Das vorliegende Positionspapier beschreibt die Eigenschaften und die Wirkung von Löschaerosolen sowie mögliche Einsatzgebiete im Vergleich zu Gaslöschanlagen. Die Einsatzbedingungen von Gaslöschmitteln und Löschaerosolen werden gegenüber gestellt.
Die derzeitigen und kommenden Verwendungsbeschränkungen fluororganischer Verbindungen machen die Bestimmung dieser Stoffe in Erzeugnissen notwendig, um deren Vorhandensein oder Abwesenheit nachzuweisen. Die derzeit in Gesetzesentwürfen diskutierten Parameter sind nicht immer ohne weiteres bestimmbar. Im Folgenden geben wir einen Überblick in den aktuellen Stand der Analytik von fluororganischen Stoffen in Löschmitteln.
Zur Wartung von Feuerlöschanlagen gehört nicht nur die Funktionsprüfung der Löschanlage selbst, sondern auch die Ansteuerung von Betriebsmitteln, um das ordnungsgemäße Zusammenspiel festzustellen und zu dokumentieren. Besonders dann, wenn Betriebsmittelansteuerungen zu Produktionsunterbrechungen (Maschinenabschaltungen) führen oder die Sicherheit der Einrichtungen gefährden (Klimaabschaltung in EDV Bereichen) werden die Prüfungen oftmals durch den Betreiber nicht zugelassen.
Um den Anforderungen aus Normen und Richtlinien jedoch entsprechen zu können, soll dieses Merkblatt Möglichkeiten zur technischen Umsetzung von Revisionseinrichtungen aufzeigen.
Die Fachgruppe „Ansteuerung“ hat das bvfa Merkblatt "Revisionseinrichtung" 2023 überarbeitet. Grund für die Überarbeitung waren Aktualisierungen diverser VdS-Richtlinien.
In unregelmäßigen Abständen wird insbesondere von einigen Herstellern nichtbrennbarer Abwasserrohre diskutiert, ob deckenunterseitige Abschottungen an brennbaren Rohren bei einer Brandbeanspruchung von oben Feuer und Rauch in das darunter liegende Geschoß übertragen könnten. Das bvfa-Positionspapier kommt zu dem Schluss, dass derzeit keine erhöhten Risiken vorliegen. Der bvfa sieht keinen Grund, die derzeit geltenden baurechtlichen Anforderungen oder die Prüfgrundsätze des DIBt zu ändern. Für das Positionspapier der bvfa-Fachgruppe Baulicher Brandschutz wurden die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien geprüft sowie intensiv bei Feuerwehren und Sachversicherern zu möglichen Schadensfällen recherchiert.
Hohlstrahlrohre sind insbesondere durch die Feuerwehren häufig im Einsatz. In Wandhydranten werden sie dagegen im Verhältnis nur wenig eingesetzt. In den vergangenen Jahren wurden in Wandhydranten die Mehrzweckstrahlrohre ( z.B. CM-Strahlrohre) eingebaut. Auf die häufig gestellte Frage „ Müssen diese alten Mehrzweckstrahlrohre, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, durch die neuen Hohlstrahlrohre ersetzt werden?“ muß durch eine Gefährdungsbeurteilung eine Antwort gefunden werden. Das Merkblatt gibt hierfür wichtige Hinweise.
Das Merkblatt informiert darüber, dass die Verwendung von Entnahmearmaturen* nach DIN 14461-5 für Löschwasserleitungen „nass“, die ständig gefüllt sind und unter Druck stehen, nicht zulässig ist.
Mit der Überarbeitung der VdS-Richtlinie für Sprinkleranlagen (VdS CEA 4001:2021-01 [07]) wird ab dem 2. Halbjahr 2021 vom Einsatz von innenverzinktem Rohrmaterial in Nassanlagen abgeraten, da es zu sehr vereinzelten Schadensfällen bei Reparaturarbeiten an diesen Anlagen gekommen ist. Im VdS-Merkblatt „Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen“ (VdS 3891:2021-04 [01]) heißt es: „VdS Schadenverhütung sind keine Schadensfälle während des normalen Betriebes von Sprinkleranlagen bekannt. Alle bekannten Vorfälle ereigneten sich im Rahmen von Wartungen und Umbauarbeiten. Für diese Fälle gibt es organisatorische Maßnahmen, die zum Personenschutz getroffen werden können. Anhand der bekannten Fälle ist auch abzuleiten, dass es sich um kein Massenphänomen handelt.“ Es gibt daher keine Empfehlung zur Umrüstung von Altanlagen mit innenverzinktem Rohr.
Die im bvfa organisierten Errichterfirmen nehmen die Hinweise sehr ernst und informieren deshalb Mitarbeiter und Kunden über diese Problematik. Zum Schutz des Bedien-, Wartungs- und Montagepersonals sowie des Anlagesystems werden aktuell Sicherungsmaßnahmen erarbeitet.
In diesem Positionspapier nimmt die Fachgruppe Baulicher Brandschutz im bvfa Stellung zu bauaufsichtlichen Genehmigungen für die Abschottung von Mischinstallationen.
Während sich die Neuregelungen bei Mischinstallationen von Entwässerungssystemen im Markt etabliert haben, sind die Nachweise bei Mischinstallationen von Versorgungssystemen noch neu und nicht überall bekannt. Das Papier klärt darüber auf, welcher bauordnungsrechtliche Anwendbarkeitsnachweis den Erhalt des Feuerwiderstandes im Brandfall nachweisen kann.
Burning lithium-ion batteries represent significant and unpredictable danger. Fires involving
smaller lithium-ion batteries should therefore only be extinguished by fire safety assistants on the basis of the risk assessment and the specified measures, and heeding the special operational.
This Information shows the safety intructions which must be observed.
Der bvfa hat in freundlicher Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz der DGUV diese Information zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus erstellt.
Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus sollten daher unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden.
Die Information zeigt auf, welche Sicherheitshinweise hierbei zu beachten sind.
Bei der Errichtung von stationären Löschanlagen gibt es an einigen Stellen Berührungspunkte zum baulichen Brandschutz. Werden die installierten Leitungen durch Massivbauteile (Wände/ Decken) mit Anforderungen an den Feuerwiderstand geführt, darf es im Brandfall zu keiner Brandweiterleitung kommen.
In dem Merkblatt wird dargestellt, welche Grundanforderungen im baulichen Brandschutz zu beachten sind und welche Erleichterungen nach der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) möglich sind.
Die Mustergefährdungsbeurteilung für Spezial-Löschanlagen hat zum Ziel, dem Betreiber ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches ihn befähigt, die Gefährdungsbeurteilung für Spezial-Löschanlagen zu erstellen. Da dem Betreiber i.d.R. die notwendigen Detailkenntnisse über Spezial-Löschanlagen fehlen, stellt die Mustergefährdungsbeurteilung eine allgemeine, von der konkreten Arbeitsstätte unabhängige Zusammenstellung bekannter Gefährdungen dar, die vom Arbeitgeber/Betreiber unter Berücksichtigung der konkreten Löschanlage und der Bedingungen in der Arbeitsstätte anzupassen ist. Der Betreiber kann auf Basis dieser Mustergefährdungsbeurteilung die relevanten Gefahren ermitteln und geeignete Maßnahmen ergreifen. Insbesondere muss der Betreiber/Arbeitgeber Umfang und Fristen für notwendige Prüfungen und Unterweisung der Beschäftigten festlegen.
Lässt ein Arbeitgeber/Betreiber eine Feuerlöschanlage errichten, so hat er ein unmittelbares Interesse daran, dass diese bestimmungsgerecht funktioniert. Wird eine Feuerlöschanlage jedoch auf Grund von Rechtsvorschriften (z.B. Baurecht, Arbeitsschutzgesetz bzw. Maschinenrichtlinie) zum Schutz von Beschäftigten und/oder anderen Personen errichtet, so muss der Arbeitgeber/Betreiber unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Rechtsvorschriften die Funktion und Wirksamkeit der Feuerlöschanlage gewährleisten. Unabhängig davon, ob die Feuerlöschanlage gefordert wird oder ob der Arbeitgeber sich aus eigenem Interesse zum Sachwertschutz dafür entschieden hat, muss er sicherstellen, dass der sichere Betrieb der Feuerlöschanlage als Arbeitsmittel bzw. überwachungsbedürftige Anlage gewährleistet ist.
Das Papier gibt dem Arbeitgeber bzw. Betreiber einen Überblick über die mit dem Betreiben von Feuerlöschanlagen verbundenen Pflichten und beinhaltet Verweise auf die geltenden Rechtsvorschriften und technischen Regeln.
Der bvfa hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Checkliste für den Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen erstellt. In dieser Checkliste findet sich unter der Berücksichtigung der freien Grundfläche, der maximal im Raum einsetzbaren Löschmittelmenge und der vorgesehenen Löschmittelmenge eine Empfehlung bezüglich des Einsatzes von Feuerlöschern in Räumen.
Die Statistik der vergangenen Jahre zeigt deutlich: In sozialen Einrichtungen sind nach Angaben der Deutschen
Stiftung Patientenschutz jedes Jahr bei 50 Bränden durchschnittlich 20 Todesopfer und 150 Verletzte in Deutschland
zu beklagen. Auch die bvfa-Erhebungen, welche seit 2012 geführt werden, unterstreichen jährlich diese Zahlen.
Die ausführliche Statistik finden Sie tagesaktuell auf www.bvfa.de. Bis September 2018 sind mehr als 44 Brände mit
Toten und Verletzten registriert. Und das, obwohl die betroffenen Einrichtungen in der Regel über vorschriftsmäßigen
Brandschutz verfügten, das Personal ausreichend geschult war und die Feuerwehr rechtzeitig eintraf. Die häufigsten
Brandursachen sind technische Defekte an elektrischen Geräten sowie menschliches Fehlverhalten. Aus der Gesellschaft
kommt immer häufiger die Frage: Wie kann man bei Bränden die Risiken für die Bewohner verringern?
Nach einer Serie von Theaterbränden im 19. Jahrhundert mit katastrophalem Ausgang wurden die Brandschutzmaßnahmen
in Theatern, Opern- und Schauspielhäusern weltweit verstärkt. So ist seitdem die Trennung von Zuschauerraum und Bühnenhaus durch einen feuerfesten Schutzvorhang („Eiserner Vorhang“) vorgeschrieben.
Heutzutage werden Zuschauer und Personal zusätzlich durch moderne Sicherheitstechnik wie automatische Löschanlagen,
Brandmeldeanlagen (BMA) sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zuverlässig vor den Auswirkungen
eines Brandes geschützt. Mit Erfolg: seit vielen Jahren ist in Deutschland in diesen Einrichtungen kein
Feuer mit Toten oder Schwerverletzten mehr zu beklagen. In der Öffentlichkeit wird aber die ungewollte Auslösung
von Löschanlagen diskutiert, die große Schäden insbesondere an der Bühnentechnik verursachen kann. Dieses
Merkblatt beschreibt den Nutzen automatischer Löschanlagen in Theatern und Schauspielhäusern und zeigt Maßnahmen
zur Verhinderung von ungewollten Auslösungen auf.
Dieses Merkblatt ist das erste aus einer Serie von insgesamt vier Merkblättern, die den Anwendern die Funktion und Verwendung von Feuerlöschmitteln näher bringen wollen. Dabei werden die Anwendungsbereiche „tragbare Feuerlöscher“, „Anwendung durch Feuerwehren“ und „Löschanlagen und ihre Besonderheiten“ jeweils in einem eigenen Merkblatt beleuchtet. Den Schluss der Reihe bildet das übergreifende Thema „Feuerlöschmittel – Umwelt und Toxikologie“.In diesem Merkblatt werden die in Feuerlöschern verwendeten Löschmittel vorgestellt, deren unterschiedliche Wirkweisen und vor allem deren Anwendungsbereich und –grenzen. Damit soll dem Anwender von Feuerlöschern ein Grundverständnis der zum Einsatz kommenden Löschmittel an die Hand gegeben werden.
Dieses Merkblatt ist das zweite aus einer Serie von insgesamt vier Merkblättern, die den Anwendern die Funktion und
Verwendung von Löschmitteln näherbringen wollen. Dabei werden die Anwendungsbereiche „tragbare Feuerlöscher“,
„Anwendung durch Feuerwehren“ und „Löschanlagen und ihre Besonderheiten“ jeweils in einem eigenen Merkblatt
beleuchtet. Den Schluss der Reihe bildet das übergreifende Thema „Feuerlöschmittel – Umwelt und Toxikologie“.
In diesem Merkblatt werden verschiedene Arten von Feuerlöschmitteln vorgestellt und deren Wirkweise und
Anwendung beschrieben.
In diesem Merkblatt werden verschiedene Arten von Feuerlöschmitteln vorgestellt und deren Wirkweise und Anwendung beschrieben.
Dieses Merkblatt ist das dritte aus einer Serie von insgesamt vier Merkblättern, die den Anwendern die Funktion und Verwendung von Feuerlöschmitteln näher bringen wollen. Dabei werden die Anwendungsbereiche „tragbare Feuerlöscher“, „Anwendung durch Feuerwehren“ und „Löschanlagen und ihre Besonderheiten“ jeweils in einem eigenen Merkblatt eleuchtet. Den Schluss der Reihe bildet das übergreifende Thema „Feuerlöschmittel – Umwelt und Toxikologie“.
In diesem Merkblatt wird im Besonderen auf die Anwendung von Löschmitteln in Löschanlagen eingegangen. Löschmittel können vielfältig mit der Löschanlage interagieren, sei es chemisch oder physikalisch. Die Auswirkungen und Risiken derartiger Reaktionen zwischen Löschmittel und Löschanlage werden vorgestellt.
Dieses Merkblatt ist das vierte aus einer Serie von insgesamt vier Merkblättern, die den Anwendern die Funktion und Verwendung von Feuerlöschmitteln näherbringen wollen. Dabei werden die Anwendungsbereiche „tragbare Feuerlöscher“, „Anwendung durch Feuerwehren“ und „Löschanlagen und ihre Besonderheiten“ jeweils in einem eigenen Merkblatt beleuchtet. Den Schluss der Reihe bildet das übergreifende Thema „Feuerlöschmittel – Umwelt und Toxikologie“.
Dieses Merkblatt soll Planern, Ausführenden und abnehmenden Prüfstellen aufzeigen, mit welchen einfachen Zusatzmaßnahmen eine Mineralfaserplattenabschottung (ugs. Weichschott) mit Ablationsbeschichtung so ausgeführt werden kann, dass die Dichtheit der mit Gaslöschanlagen ausgerüsteten Räume durch die Abschottungen nicht in Frage gestellt wird.
Sprinkleranlagen in Krankenhäusern sind unverzichtbar. Brände in Krankenhäusern erkennen, rechtzeitig und wirkungsvoll bekämpfen, ist die Hauptaufgabe einer Sprinkleranlage. Ihre Wirkungsweise in Krankenhäusern beschreibt dieses Papier. Es geht ebenso auf die Herausforderungen ein, auf die der Krankenhausbetrieb im Brandfall
vorbereitet sein muss. Das Positionspapier kann nur einen allgemeinen Überblick geben. Das entsprechende Schutzkonzept muss stets an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sein. Ein Brandschutzkonzept muss immer individuell wie ein Maßanzug angepasst sein.
Im Februar 2016 erschien die TRBS 3145 / TRGS 745 zum Thema „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleerung“. Die TRBS 3146 / TRGS 726 zum Thema „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“ ist im September 2016 erschienen. Die bis dahin angewendete Regel „TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern“ aus 1995 wurde daher bereits zurückgezogen. In der TRG 280 wurde das Kapitel 7 dem Bereithalten von Druckgasflaschen für Feuerlöschzwecke gewidmet. Der bvfa und die dort geführten Mitgliedsfirmen sind sich aber einig, dass diese wichtigen und bewährten Informationen und Regeln, speziell für ortsfeste Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln, weiterhin als Basis für eine Gefährdungsbeurteilung angewendet werden können.
Aktuell wird eine Diskussion zur Bedeutung der vorgeschriebenen Instandhaltungsfristen für Feuerlöscher geführt. Der bvfa nimmt das zum Anlass, seine Position zur Wartungsfreiheit von Feuerlöschern darzustellen.
In Deutschland geht der Gesetzgeber davon aus, dass jedes technische Arbeitsmittel regelmäßig instandgehalten werden muss. Dies ist ein klarer Unterschied zur Herstellergarantie, welche allein die kaufmännische Beziehung zwischen Hersteller und Kunden regelt. Allgemein bekannt ist, dass jedes technische Gerät der Alterung und dem Verschleiß unterliegt und seine Gebrauchstauglichkeit in direktem Zusammenhang mit der regelmäßigen Kontrolle und Instandhaltung steht.
Mit einem Feuerlöscher kann ein Brand in seiner Entstehungsphase bereits erfolgreich bekämpft werden. Je früher ein Brand entdeckt, gemeldet und bekämpft wird, desto geringer ist der Schaden.
Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i.V.m § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber eine fachkundig fundierte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wenn sie diese Kenntnisse nicht haben, sollten sie sich fachkundig beraten lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und regelmäßig nach dem Stand der Technik aktualisiert werden.
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV insbesondere hinsichtlich der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. Bei Einhaltung dieser technischen Regel können Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt haben. Die Hinweise in diesem Merkblatt helfen dem Arbeitgeber, die Auswahl der richtigen Feuerlöscher zu treffen.
Hersteller von Feuerlöschanlagen werden immer wieder aufgefordert, für ihre Löschanlagen oder deren Bauteile EU-Konformitätserklärungen zu liefern. Zur Klarstellung, ob eine EU-Konformitätserklärung erforderlich ist und falls ja, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wurde von den stationären Fachgruppen im bvfa e.V. dieses Positionspapier erstellt.
Feuerlöscher müssen funktionstüchtig und sicher sein
Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt können bei Ausbruch eines Brandes gefährdet werden. Zum Schutz dieser Grundwerte ist es wichtig, dass sich Personen in solchen Gefahrensituationen richtig verhalten, um sich selber und ggf. andere Personen retten oder Sachwerte schützen zu können. Im Fall eines Brandes muss man sich außerdem bedingungslos auf die Funktion und Sicherheit der bereitgehaltenen Mittel zur Erkennung, Meldung und Bekämpfung von Bränden verlassen können. Ist deren Funktion nicht gewährleistet, so bleibt die erwartete Schutzwirkung aus, was zu einer besonderen Gefährdung für Personen im Gefahrenbereich führen kann. Daher wird vom Gesetzgeber nicht nur gefordert, dass z.B. Feuerlöscher in Arbeitsstätten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitzuhalten sind, sondern es wird dem Arbeitgeber auch die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Feuerlöscher auferlegt
Arbeitgeber, die externe Dienstleister mit der Instandhaltung von Feuerlöschern beauftragen, sind oft nicht im Detail mit den dafür geltenden technischen Regeln vertraut, die dabei einzuhalten sind. Daher wurden in diesem Merkblatt die in der DIN 14406 Teil 4 festgelegten Arbeitsschritte für die Instandhaltung von Feuerlöschern allgemeinverständlich dargestellt. Der durchschnittliche Zeitaufwand für diese Instandhaltung gibt eine Orientierung dafür, ob ein Dienstleister bei der Durchführung der Arbeiten die Arbeitsschritte vollständig nach dem technischen Regelwerk abarbeitet. Um trotz der Typenvielzahl der Feuerlöscher einen repräsentativen, durchschnittlichen Zeitaufwand zu ermitteln, wurden die Arbeitsschritte idealisiert dargestellt und beinhalten keine spezifischen Details einzelner Typen.
Betätigt man einen Feuerlöscher, können elektrostatische Aufladungen entstehen. Doch was passiert genau und warum? Vor allem: ist das gefährlich? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem bvfa-Merkblatt "Elektrostatische Aufladung bei der Betätigung von tragbaren Feuerlöschern".
In Deutschland verzichten die Bundesländer bislang auf die Forderung nach Sprinkleranlagen für Wohnbereiche und soziale Einrichtungen. Dennoch kann sich das Erfordernis einer Sprinkleranlage für diese Bereiche aufgrund Bau- und/oder Versicherungsauflagen ergeben. Dieses Merkblatt beschreibt die Anforderungen an die Stromversorgung von Sprinklerpumpen für Wohnnutzungen und soziale Einrichtungen.
Dieses Positionspapier soll Interessierten, die sich mit Brandgefahren und möglichen Brandschutzkonzepten für automatische und nichtautomatische Parkhäuser beschäftigen, grundlegende Informationen liefern. Die Hauptvorteile sowie die bekannten Anwendungsgrenzen und Nachteile von Wasser-Löschanlagen im Vergleich mit anderen Schutzsystemen werden dargestellt. Das Positionspapier gibt einen allgemeinen Überblick. Es muss ggf. an die Gegebenheiten in einem spezifischen Fall bzw. Gebäude oder zukünftige Produktentwicklungen bzw. Garagenverordnung der jeweiligen Region angepasst werden.
Die Gefahr, in bestimmten Gebäudearten durch einen Brand verletzt zu werden oder umzukommen, ist weitreichend bekannt. Speziell in U-Bahnstationen, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Krankenhäusern, Schulen, Flughäfen, Bahnhöfen, Seniorenresidenzen, Studenten-Wohnheimen, Museen, Ausstellungszentren, Hotels, Theatern, Kinos und Gefängnissen besteht ein hohes Risiko. Oft werden in derartigen Gebäuden keine Sprinkleranlagen installiert, obwohl diese nachgewiesenermaßen eine lebensrettende Schutzmaßnahme darstellen.
Baulicher Brandschutz soll die Entstehung eines Feuers verhindern oder zumindest seine Ausbreitung räumlich eingrenzen sowie im Brandfall die Flucht- und Rettungswege sichern. Zur Aufrechterhaltung definierter Gebäudeabschnitte (Brandabschnitte) und notwendiger Rettungswege müssen im Alarmfall Öffnungen in Wänden oder Decken durch klassifizierte Bauprodukte verschlossen werden.
Dieser Ratgeber enthält wertvolle Informationen in Sachen Brandbekämpfung mit fluorhaltigen Schaumlöschmitteln.
Dieses Merkblatt stellt das Wirkprinzip des Wassernebels sowie die unterschiedlichen Wassernebel-Technologien dar. Die verschiedenen Wassernebel-Techniken werden ohne jegliche Wertung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Funktion beschrieben. Die Informationen geben einen Überblick über die Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten der Wassernebel-Löschanlage und die Abgrenzung zu anderen Löschtechniken (Sprinkleranlagen/Sprühwasser-Löschanlagen und Gaslöschanlagen).
Vielfältige Produktions- und Logistikprozesse erfordern unterschiedlichste Bauarten von Förderanlagen. Wenn diese Förderstrecken durch feuerhemmende bzw. feuerbeständige Wände oder Decken führen, müssen die hierfür notwendigen Öffnungen mit Feuerschutzabschlüssen versehen werden, um eine Ausbreitung des Feuers über die Fördertechnik oder das Fördergut zu verhindern. Im Brandfall müssen Förderanlagenabschlüsse (kurz FAA) diese Öffnungen unverzüglich und automatisch verschließen. Dabei kommt es auf einen nach DIN EN 13501-2 klassifizierten Feuerwiderstand ebenso an, wie auf das reibungslose Freiräumen der Schließbereiche im Auslösungsfall.
90 % aller Brandopfer sind durch Rauch zu beklagen, denn Rauch breitet sich lautlos und wesentlich schneller aus als Feuer. Schlechte Sicht und giftige Brandgase erschweren sowohl Flucht- als auch Rettungsmaßnahmen. Hinzu kommen hohe wirtschaftliche, teilweise existenzgefährdende, Einbußen durch Schäden an Gebäude, Inventar oder Lagerware. Dabei muss die Ursache nicht einmal Feuer sein. Schwelbrände oder kleine Brandherde genügen, um große Gebäudeteile stark zu verrauchen. Bereits aus 1 kg Papier werden ca. 1000 m³ Rauchgas freigesetzt!
Brandschutztechnische Anlagen dienen dazu, Gebäude und deren Einrichtungen vor eintretenden Brandereignissen zu schützen bzw. Maßnahmen gegen deren Auswirkungen einzuleiten. Die Systeme und Komponenten dieser Anlagentechniken sind für hohe Zuverlässigkeit konstruiert und von unabhängigen Laboratorien und Zulassungsstellen geprüft. Sie enthalten alle Schutzmaßnahmen (Feinschutz) gegen Überspannungen, die den nationalen und internationalen Anforderungen entsprechen.
Dieses Informationsblatt ist eine alphabetisch sortierte Auflistung der wichtigsten Gebiete, in denen Spezial-Löschanlagen zur Brandbekämpfung/Brandvermeidung eingesetzt werden. Zur Brandbekämpfung kommen situationsbedingt verschiedenste Techniken zum Einsatz: Gaslöschanlagen, chemische Löschanlagen oder Brandvermeidungssysteme.
Löschwasseranlagen werden durch das Baurecht (Länderrecht) gefordert und dienen bei der Brandbekämpfung sowohl der Selbsthilfe für Laien als auch der Wasserversorgung für die Feuerwehr. Die Inbetriebnahme der Löschwasseranlage erfolgt durch einen Sachkundigen gem. DIN 14462 nach erfolgter Fertigstellung durch den Errichter und bei wesentlichen Änderungen.
Von A wie Alarm bis Z wie Zweimeldungsabhängigkeit Typ B enthält das kleine Fachwörterbuch Spezial-Löschanlagen wichtige Begriffe rund um diesen Löschanlagentyp. Wer wissen will, was eine Odorierung ist oder Genaueres über die Flutungszeit erfahren muß, findet hier ein kleines kompaktes Kompendium über Spezial-Löschanlagen
Dieses Informationsblatt behandelt den Einsatz von Gaslöschanlagen zum Schutz von EDV- und It-Bereichen. Die Information steht auch als englische Version zur Verfügung.